Jungjäger-Intensiv-Kurs 27.11.-3.12.2023 (Theorie online) + 8.12.-10.12.2023 (Praxis physisch)
Kursgebühr: € 1.700,00 (inkl. € 350 Prüfungsgebühr)
Diese beinhaltet den Theoriekurs + die Wiederholung (Theorie online + Praxis physisch),
die Haftpflichtversicherung und eine Schießausbildung (inkl. 50 Schuss Kleinkaliber, 50 Schuss Kaliber 12 (25 Wurfscheiben), Waffenleihe) sowie die Kursunterlagen. Bis zum Wiederholungswochenende gibt es intensive Lernbetreuung via Internet (Onlinezugang zur Lernplattform „Schlaufuchs“ mit Wiederholungsfragen und individuellem Feedback).
Die Theorie findet ausschließlich online von 27.11.-3.12.2023 via Zoom statt. Mo-Fr ab ca. 15 bis 22 Uhr (1 Std. Pause), Sa und So (bei Bedarf) ab 10 Uhr bis nachmittags. Die Teilnahme ist nur mit Bild möglich (Webcam).
Die Praxiseinheiten finden voraussichtlich Freitagnachmittag 8.12. bis Sonntagnachmittag 10.12.2023 am Steyr Arms Schießplatz in Wiener Neustadt statt.
Ca. 5-6 Wochen nach Kursende findet die Wiederholung statt, unmittelbar danach die Prüfungen. Die genauen Termine werden erst fixiert.
Bitte zahlen Sie die Kursgebühr erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung ein, erst dann ist Ihr Kursplatz gesichert. Anderenfalls verfällt Ihre Anmeldung automatisch.
Empfänger: Wiener Landesjagdverband
IBAN: AT74 3200 0000 1348 9026
Verwendungszweck „Intensiv-Kurs 27.11.-3.12.2023“
Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung (bis 2 Wochen vor Kursbeginn) verfällt die Kursgebühr!
Falls der Kurs aufgrund zu weniger Teilnehmer nicht zustande kommt, überweisen wir die Kursgebühr selbstverständlich retour. Eine Info erhalten Sie spätestens 1 Woche davor.
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung mittels Formular inkl. einer Kopie eines gültigen Lichtbildausweises an office@jagd-wien.at.
Personen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr benötigen für die Anmeldung die Zustimmung des Ehrziehungsberechtigen. Nach bestandener Prüfung ist für die Beantragung der ersten Wiener Jagdkarte eine Ausnahmebewilligung gem. § 11 Waffengesetz erforderlich.
Zivildiener benötigen nach bestandener Prüfung für die Beantragung der ersten Wiener Jagdkarte ebenso eine Ausnahme vom Waffenverbot (Bescheid der Landespolizeidirektion, sofern Hauptwohnsitz in Wien) gemäß § 5 Absatz 5 Zivildienstgesetz 1986.