Der Verband

Die Gründung des Wiener Landesjagdverbandes erfolgte in den Nachkriegsjahren nach der Gebietstrennung Wien-Niederösterreich. Die gesetzlichen Bestimmungen sind erstmalig im Wiener Jagdgesetz vom 19.12.1947 LGBL.Nr.1948/06 festgelegt worden und anschließend erfolgte die Gründung des Wiener Landesjagdverbandes.

Die konstituierende Sitzung fand am 29. Juli 1948 statt, die erste Vollversammlung am 25. Juni 1949 im Festsaal des Alten Wiener Rathauses.

Der Wiener Landesjagdverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes sowie die gesetzliche Interessensvertretung der Jäger/innen in Wien.

Des Weiteren ist er eine moderne Servicestelle für alle Jäger/innen und jagdlich Interessierte. Er besteht aus der Gemeinschaft der Besitzer/innen von Landesjagdkarten.

Aufgaben

Die Aufgaben des Wiener Landesjagdverbandes sind:

  • die Sicherung einer gesunden Umwelt
  • als Lebensraum der freilebenden Tierwelt
  • die Erhaltung eines an die land- und forstwirtschaftlichen Gegebenheiten angemessenen, artenreichen und gesunden Wildstandes
  • die Vertretung der jagdlichen Interessen im Bundesland Wien
  • Abhalten von Jungjäger/innen-Kursen für den Erwerb der Jagdkarte
  • Servicestelle für alle Jäger/innen und jagdlich Interessierten

Organe

Die Organe des Wiener Landesjagdverbandes sind der Vorstand, der Ausschuss und die Vollversammlung.