Mitglieder
Beim Wiener Landesjagdverband sind rund 1700 ordentliche Mitglieder und zahlreiche fördernde Mitglieder registriert. Grundsätzlich kann jede oder jeder jagdlich Interessierte/r Mitglied werden.
Ordentliche Mitglieder
Die ordentliche Mitgliedschaft zum Wiener Landesjagdverband wird durch den Erlag des Mitgliedsbeitrages erworben. Sie erlischt drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit der Jagdkarte des betreffenden Mitgliedes (Wiener Landesjagdgesetz §57).
Unterstützende Mitglieder
Personen oder Körperschaften, die jagdlich interessiert sind und die Jagd unterstützen, können nach der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages als "außerordentliche" Mitglieder in den Wiener Landesjagdverband aufgenommen werden.