Hege und Naturschutz
Als Hege werden in der Jägersprache alle Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes bezeichnet. Die Hege ist ein wesentlicher Bestandteil der Weidgerechtigkeit und im Jagdgesetz verankert.
Gesetzliche Verpflichtung
Die Hege ist im Wiener Jagdgesetz wie folgt definiert:
"Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur weidgerechten Hege des Wildes verbunden, damit ein artenreicher und gesunder Wildstand sich entwickeln könne und erhalten werde. Dabei ist insbesondere die Erhaltung gefährdeter und empfindlicher Wildarten zu berücksichtigen und auch auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft entsprechend Bedacht zu nehmen".
Das Jagdrecht verpflichtet die Jäger zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes durch nachhaltige Sicherung und Pflege der Lebensgrundlagen des Wildes. Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich auch auf solche Wildarten, die zwar dem Jagdgesetz unterliegen, aber durch dessen Schonzeitregelung dauerhaft nicht bejagt werden.
Maßnahmen
Die Hege hat zum Ziel
- die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhätnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wilbestandes
- die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen
- die Verbesserung von Biotopen
- die Vermeidung von Wildschäden und Wildkrankheiten
- einen stabilen, vitalen nach dem Geschlechterverhältnis ausgeglichenen Wildbestand
- regelmäßige Beobachtung des Naturraumes und des Wildbestandes
Zusammenarbeit der Jagd mit dem Naturschutz
Jagd und Naturschutz haben in den meisten Teilbereichen die gleichen Interesse. Sie richten ihre Aktivitäten auf die Erhaltung und Herstellung einer intakten Umwelt aus. Dieses gemeinsame Anliegen lässt sich gemeinsam wesentlich leichter und rascher erreichen. Die Jäger und Jägerinnen sind sich bewusst, das Jagd nicht nur die Nutzung von Wildtieren bedeutet, sondern sich vor allem auf die gesamte Umwelt bezieht, in der die Wildtiere leben.