Jagdrecht

Jagd ist in Österreich untrennbar mit dem Besitz von Grund und Boden verbunden. Die Jagd ist in Österreich Landessache. Seit 1947 gibt es das Wiener Landesjagdgesetz.

Wiener Landesjagdgesetz

Jagd ist in Österreich Sache der Bundesländer. Daher gibt es neun verschiedene Jagdgesetze, die sich aber größtenteils decken. Das Landesjagdgesetz des Bundeslandes Wiens stammt aus dem Jahr 1948. Das mit dem Jagdrecht eng verbundene Waffengesetz ist hingegen ein Bundesgesetz.

Die Satzungen des Wiener Landesjagdverbandes sind ebenfalls mit dem Wiener Jagdgesetz verbunden.

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Geschichte des Jagdrechtes

Die landesfürstlichen jagdlichen Anordnungen wurden vom Josephinischen Patent vom 28. 2. 1768 aufgehoben. Jagdgesetzgebung wurde Reichsrecht. Bürger und Bauern konnten erst 1818 eine Jagd erwerben oder pachten. In weiterer Folge hob das Jagdpatent vom 7. 3. 1849 die Jagd auf fremden Grund und Boden auf und deklarierte das Jagdrecht als Recht des Grundeigentümers.

Durch die Autonomiebestrebungen der Länder wurde die Jagd in Österreich zur Landessache. Die ersten Jagdgesetze gab es zur Jahrhundertwende. Zur Zeit der Besatzung in Österreich wurde Jagdrecht wieder Reichsrecht (Bundessache).

Nach der Befreiung Österreichs wurde Jagdrecht wieder Landessache, jedes Bundesland erhielt sein eigenes Landesjagdgesetz.

Gesetze rund ums Jagen

Die Jagd betreffend gibt es zahlreiche Bundes- und Landesgesetze:

Landesgesetze

Landesjagdgesetz des Bundeslandes Wien samt dazugehörigen Durchführungsverordnungen.

Die jeweiligen Landesgesetze findet man im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts unter Landesrecht mit dem jeweiligen Suchbegriff.