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Jagdkarte

Es gibt Jahresjagdkarten, ermäßigte Jagdkarten und Jagdgastkarten. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jahresjagdkarte ist der Nachweis der jagdlichen Eignung, der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung und es dürfen keine der im Gesetz genannten Verweigerungsgründe vorliegen

Jagdliche Eignung

Der Nachweis der jagdlichen Eignung erfolgt durch die Vorlage des Jagdprüfungszeugnisses oder durch die Vorlage der Jagdkarte eines anderen Bundeslandes.

Der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung erfolgt im Normalfall durch das Vorzeigen des Mitgliedsausweises des Wiener Landesjagdverbandes. Die Landesjagdverbände sind in allen Bundesländern verpflichtet, für ihre Mitglieder eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Zuständige Behörde

Magistratsabteilung 58 - Wasserrecht
Dresdnerstraße 73-75/1. Stock/Zi 132, 1200 Wien
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Tel. 01 4000 96815 (7.30-15.30 Uhr)
E-Mail post@ma58.wien.gv.at

Verweigerung der Jagdkarte

Trotz Vorliegen dieser Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte, kann diese verweigert werden. Die Gründe für die Verweigerung einer Jagdkarte sind zum Beispiel: ein zu geringes Alter (unter 16 Jahren ) oder eine rechtskräftige Entmündigung; Jugendliche vom 16. bis zum 18. Lebensjahr bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters; geistige oder körperliche Mängel, die es unmöglich machen, ein Jagdgewehr sicher zu führen; einschlägige rechtskräftige Verurteilung (wie zum Beispiel Vergehen gegen Leib und Leben, schwere Eingriffe in fremdes Jagd- oder Fischeirecht usw.); Verwaltungsstrafen nach dem Jagd-, Tier-, und Naturschutzgesetz; Ausschluss aus einem Landesjagdverband; Verbot des Führens von Waffen; Waffenverbot für Zivildienstpflichtige (gilt 15 Jahre, Antrag Ausnahme-Bewilligung bei Landespolizeidirektion möglich).

Erwerb der Jagdkarte

Um in Österreich jagen zu dürfen, muss man für das jeweilige Bundesland eine Jagdkarte oder Jagdgastkarte besitzen. Diese erhält man in Österreich nach bestandener Jagdprüfung. Die Jahresjagdkarte gilt in Österreich für ein Jagdjahr (1. 1. bis 31.12. oder 1.4. bis 31.3. - variiert nach Bundesland)

Mit dem Erwerb einer österreichischen Landesjagdkarte ist die Jagd auch in allen anderen Bundesländern mit Jagdgastkarten möglich (nur Tirol hat ausschließlich Jahresjagdkarten). Das Lösen von Jahresjagdkarten ist nach dem Besitz mehrerer Jahresjagdkarten eines Bundeslandes in allen anderen Bundesländern problemlos möglich, in Kärnten ist eine Zusatzprüfung über Jagdrecht abzulegen.

Ermäßigte Jagdkarte

Für ermäßigte Jagdkarten gelten die gleichen Ausstellungserfordernisse.
Laut Wiener Jagdgesetz § 50, Abs. 6 erhalten auf Antrag folgende Personen eine ermäßigte Wiener Jagdkarte:

  • Gemeindejagdverwalter
  • Jagdaufseher, sofern sie nicht Jagdausübungsberechtigte sind
  • öffentlich Bedienstete des forsttechnischen Dienstes
  • Lehrer und Schüler fortwirtschaftlicher Schulen

Jagdgastkarte

Der Magistrat hat auf Antrag dem/der Jagdausübungsberechtigten auf seinen Namen lautende Jagdgastkarten auszustellen. Der/Die Jagdausübungsberechtigte darf diese Jagdgastkarten nur an Personen ausfolgen, die

  • eine in einem anderen Bundesland gültige Landesjagdkarte besitzen oder
  • ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben, im Besitz einer gültigen ausländischen Jagdkarte oder einer Bescheinigung, die gleichartige Rechte vermittelt, sind und den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.

Der Name und der ordentliche Wohnsitz des Jagdgastes sowie der Tag der Ausfolgung der Jagdgastkarte an den Jagdgast sind in dieser von den Jagdausübungsberechtigten einzutragen. Der Jagdgast hat seine eigenhändige Unterschrift beizufügen.

Jagdgastkarten gelten für die Dauer von zwei Wochen ab Ausfolgung und nur für das darauf bezeichnete Jagdgebiet.

Nicht vollständig ausgefüllte Jagdgastkarten sind ungültig.

Jagderlaubnisschein

Nicht mit der Jagdkarte zu verwechseln ist der Jagderlaubnisschein. Dieser wird vom Jagdausübungsberechtigten für den Jagdgast zur Ausübung der Jagd in seinem Jagdgebiet ausgestellt. Gleichfalls muss vom Jagdleiter für die Mitglieder der Jagdgesellschaft ein Jagderlaubnisschein ausgestellt werden.

Jäger/innenschule Wien

Der Wiener Landesjagdverband veranstaltet im Rahmen seiner gesetzlichen Ausbildungsverpflichtung jährlich diverse Vorbereitungskurse zur Erlangung der Jagdkarte. Diese dauern meist zwischen 12 und 14 Wochen. In Wien finden die Jagdkurse direkt im Büro des Landesjagdverbandes Wien statt. Nach bestandener Prüfung kann man bei der MA 58 die Jagdkarte beantragen.


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