Bis auf Weiteres ist gemäß MKS-Sofortmaßnahmenverordnung die Einfuhr von
- lebenden empfänglichen Tieren
- frischem Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglicher Tiere,
- Schlachtnebenerzeugnissen inklusive am Schlachthof anfallender, unverarbeiteter Tierischer Nebenprodukte (TNP) von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
- Jagdtrophäen,
- Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
- erlegtem Wild empfänglicher Arten
aus Ungarn und der Slowakei untersagt! Die Durchfuhr in andere Mitgliedsstaaten ist erlaubt.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit.