Informationen für Jäger/innen

Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit

Bis auf Weiteres ist gemäß MKS-Sofortmaßnahmenverordnung die Einfuhr von
  • lebenden empfänglichen Tieren
  • frischem Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglicher Tiere,
  • Schlachtnebenerzeugnissen inklusive am Schlachthof anfallender, unverarbeiteter Tierischer Nebenprodukte (TNP) von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
  • Jagdtrophäen,
  • Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
  • erlegtem Wild empfänglicher Arten

aus Ungarn und der Slowakei untersagt! Die Durchfuhr in andere Mitgliedsstaaten ist erlaubt.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit.