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- Der Wiener Landesjagdverband wird Sie kontaktieren.
- Personen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr benötigen zusätzlich folgende Unterlagen:
- Zustimmung des Erziehungsberechtigten +
- nach bestandener Prüfung Ausnahmebewilligung gem. § 11 Waffengesetz.
- Zivildiener benötigen nach bestandener Prüfung für die Beantragung der ersten Wiener Jagdkarte ebenso eine Ausnahme vom Waffenverbot
- (Bescheid der Landespolizeidirektion, sofern Hauptwohnsitz in Wien) gemäß § 5 Absatz 5 Zivildienstgesetz 1986.
Das Prüfungsgespräch findet im Rahmen einer Einzelprüfung mit dem jeweiligen Fachprüfer für die folgenden 3 Bereiche statt:
- Jagdgesetz, Jagdbetriebslehre, Jagdhundewesen
- Waffenkunde
- Wildkunde
Pro Prüfer ist mit ca. 10-15 Minuten zu rechnen.
Das Prüfungsergebnis wird im Zuge eines kommissionellen Beschlusses der Fachprüfer ermittelt.
- Zunächst muss mit einem Kleinkalibergewehr, Kal. .22 l.r., stehend angestrichen auf 100 m eine Gamsscheibe beschossen werden.
- 5 Schüsse sind abzugeben, pro Schuss sind jeweils max. 10 Punkte zu erreichen, insgesamt können 50 Punkte erreicht werden.
- Mindesterfordernis Kugel: 15 Punkte müssen erreicht werden.
- Im Anschluss erfolgt das Schießen mit der Schrotflinte in der Disziplin Trap FA.
- Vom Mittelstand aus müssen 10 gerade fliegende Wurfscheiben aus dem Jagdanschlag beschossen werden.
- Jede getroffene Wurfscheibe wird mit 5 Punkten bewertet, somit ist auch hier ein Ergebnis von max. 50 Punkten erreichbar.
- Mindesterfordernis Schrot: 3 Wurfscheiben / 15 Punkte– müssen erreicht werden.
Um die Schießprüfung erfolgreich zu bestehen, müssen insgesamt – aus beiden Disziplinen gemeinsam – in Summe mind. 50 Punkte erreicht werden.
Das bedeutet, dass zumindest in einer der beiden Wertungen ein höheres Schussergebnis als die Mindestpunktezahl erzielt werden muss.
Ja, das ist möglich.
Allerdings empfiehlt es sich bei der Büchse mit den bereitgestellten Waffen zu schießen, da diese entsprechend eingeschossen sind.
Die praktische Jagdprüfung findet montags ab 8 Uhr im Steyr Arms Schießzentrum statt:
Am Luckerweg, 2700 Wiener Neustadt
Die theoretische Jagdprüfung findet wochentags ab 16 Uhr im Büro des Wiener Landesjagdverbands statt:
Gumpendorfer Straße 15/1, Top 9a, 1060 Wien
Die Einteilung erfolgt bei beiden Prüfungen in Gruppen und in Zeitblöcken. Je nach Anmeldungen startet die letzte Gruppe bei der praktischen Prüfung zwischen 10 und 12 Uhr, bei der theoretischen um 17:30 oder 18:00 Uhr. Einteilungswünsche (Uhrzeit, Gruppe, …) können mit der Anmeldung im Feld „Wunschtermin“ genannt werden.
HINWEIS: Je nach Anmeldungen kann es auch vorkommen, dass die theoretische Prüfung direkt im Anschluss an die praktische Prüfung in Wiener Neustadt stattfindet.
Wenn beide Prüfungen an einem Tag stattfinden:
max. 40 Personen für die praktische Prüfung und max. 30 Personen für die theoretische Prüfung.
Wenn beide Prüfungen getrennt stattfinden – pro Termin:
max. 100 Personen für die praktische Prüfung und max. 30 Personen für die theoretische Prüfung.
- Die Anmeldung muss bis spätestens 2 Wochen davor erfolgen (sofern es noch freie Plätze gibt).
- Die Abmeldung ist bis spätestens 2 Wochen davor möglich.
- Bei Abmeldung außerhalb der Frist sowie bei Nichterscheinen zur Prüfung verfällt die Prüfungsgebühr und es gibt eine 2-monatige Sperre für den nächsten Prüfungsantritt.
Der Wiener Landesjagdverband bietet alle 1-2 Monate Jagdprüfungen an.
Im Juli & August finden keine Jagdprüfungen statt.
Wenn Sie den Jagdkurs direkt beim Wiener Landesjagdverband gemacht haben, erfahren Sie die möglichen Prüfungstermine vom jeweiligen Kursleiter.
Wenn Sie den Jagdkurs bei einem anderen Anbieter gemacht haben, erfahren Sie die möglichen Prüfungstermine vom Wiener Landesjagdverband – nach Ihrer Prüfungsanmeldung.
Nein. Sie können zur Wiener Jagdprüfung auch antreten, wenn Sie keinen Wohnsitz im Wien haben.
Nach Ihrere bestandenen Jagdprüfung ist die Mitgliedschaft im Wiener Jagdverband für das aktuelle Kalenderjahr verpflichtend.
Innerhalb von 12 Jahren können Sie einen Antrag für die Wiener Jagdkarte bei der MA 58 stellen (nach 12 Jahren verfällt die Prüfung).
Mit einer gültigen Wiener Jagdkarte kann man in jedem anderen Bundesland eine Jagdkarte beantragen.
Manche Bundesländer akzeptieren auch nur das Wiener Prüfungszeugnis (zB OÖ).
- Laut Wiener Jagdgesetz bestehen 2 Monate Wartefrist bis zum Wiederantritt.
- Wenn man die praktische bestanden hat und theoretische nicht, dann ist nur die theoretische (alle drei Fächer) zu wiederholen.
- Wenn man die theoretische bestanden hat und praktische nicht, dann ist nur die praktische zu wiederholen.
- Die Prüfungsgebühr für Repetenten beträgt 200 Euro (unabhängig davon ob ein Teil oder beide Teile wiederholt werden müssen).