Waffengesetznovelle

tritt mit 28. April 2026 vollständig in Kraft

Die im Nationalrat beschlossene Waffengesetznovelle 2025 tritt mit dem 28. April 2026 nun vollständig in Kraft. Das Innenministerium machte im Bundesgesetzblatt kund, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gemäß § 62 Abs. 23 WaffG vorliegen. 

Damit gelten ab diesem Zeitpunkt sämtliche neuen Regelungen, zusätzlich zur bereits bestehenden vierwöchigen Abkühlfrist beim Waffenkauf. Ab dem 28. April 2026 sind nun alle Bestimmungen der Waffengesetznovelle 2025 gültig und einzuhalten.

Alle Informationen zum Upate der Waffengesetznovelle 2025 finden Sie hier.