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- Der Jagdkurs findet größtenteils online (via Zoom, Teilnahme nur mit Bild möglich) +
- teilweise im Büro des Landesjagdverbandes statt, in der Gumpendorfer Straße 15/1/9a, 1060 Wien.
- Die Schießübungen (je nach Gruppe: SA oder SO) finden im Steyr Arms Schießzentrum Wiener Neustadt statt.
- Übersicht Online- und Präsenztermine >> zum Stundenplan.
- Pro Kurstermin gibt es max. 44 Teilnehmer
- Je nach Anzahl der Anmeldungen wird es 1-2 Gruppen für die Präsenz-Einheiten geben:
- Ob Sie in Gruppe 1 oder Gruppe 2 eingeteilt sind, teilen wir Ihnen spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn mit.
- Sie können uns Ihren Gruppenwunsch vorab gerne bei der Anmeldung mitteilen.
- Sollte nur eine Gruppe zustande kommen, gelten die Termine für Gruppe 1.
Unterrichtsfach | Stunden |
Praktisches Schießen (Kugel/Schrot) | 12 |
Schalenwild, Geweihträger | 9 |
Waffenkunde (Theorie) | 9 |
Waffenkunde (Waffen hantieren) | 6 |
Jagdgesetz, Natur/Umweltschutz, Wildverwertung, Wildbret-Hygiene | 6 |
Federwild | 6 |
Hornträger, Schwarzwild | 3 |
Wildkrankheiten | 3 |
Lebensraumgestaltung | 3 |
Jagdbetrieb, Jagdhunde, Reviereinrichtungen, Brauchtum | 3 |
Hasenartige, Nager, Raubwild | 3 |
Wiederholung Wildkunde, Jagdbetrieb | 3 |
Wiederholung Gesetz, Hunde, Wildkrankheiten bei Bedarf | 3 |
Wiederholung Waffenkunde / Waffen hantieren | 3 |
- Die Anmeldefrist für den Jagdkurs endet jeweils 14 Tage vor Kursbeginn.
- Die Teilnahme kann bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden.
- Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird die Kursgebühr in voller Höhe einbehalten.
- Aus organisatorischen Gründen können versäumte Kurseinheiten nicht nachgeholt werden.
- Es gibt keine Anwesenheitspflicht.
- Personen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr benötigen zusätzlich folgende Unterlagen:
- Zustimmung des Erziehungsberechtigten +
- nach bestandener Prüfung Ausnahmebewilligung gem. § 11 Waffengesetz.
- Zivildiener benötigen nach bestandener Prüfung für die Beantragung der ersten Wiener Jagdkarte ebenso eine Ausnahme vom Waffenverbot (Bescheid der Landespolizeidirektion, sofern Hauptwohnsitz in Wien) gemäß § 5 Absatz 5 Zivildienstgesetz 1986.
Die Kursunterlagen (drei eigenen Skripten) werden bis spätestens in der Woche vor Kursstart postalisch zugesandt.