Organe

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Landesjägermeister (Vorsitzenden) und einem 1. und 2. Stellvertreter und zwei weiteren Mitgliedern.

Ausschuss

Der Ausschuss setzt sich aus dem Vorstand und sechs weiteren von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern und den sechs Bezirksjägermeistern zusammen. Scheidet ein dem Vorstand nicht angehörendes Mitglied des Ausschusses vor Ablauf der Funktionsperiode aus, so ist der nächstgereihte Ersatzkandidat einzuberufen.

Vollversammlung

Die Vollversammlung (Delegiertenkonferenz) wird aus den Delegierten der Verbandsmitglieder unter Leitung des Landesjägermeisters (Vorsitzenden) gebildet. Diese Delegierten und deren Ersatzmänner werden von den Verbandsmitgliedern der Bezirksgeschäftsstellen mit Stimmenmehrheit auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie üben ihre Funktion bis zur Wahl neuer Delegierter aus. Die Bezirksgeschäftsstellen entsenden jeweils fünf Delegierte in die Vollversammlung.